Förderung für umweltfreundliche Heizungsanlagen

Von der Gemeinde wird für umweltfreundliche Heizungen ein Gemeindezuschuss in Höhe von

 € 250,00 gewährt (pro Objekt und Anlage einmalig). Unterstützt werden nur Objekte, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Der Antrag auf Förderung muss spätestens 1 Jahr nach der Errichtung der Anlage beim Gemeindeamt eingereicht werden.

Folgende Heizungen werden gefördert: 

- Pelletsheizung

- Hackgutheizung

- Scheitholzheizung

Der Zuschuss wird nur bei Nachweis der Landesförderung gewährt.