Gemeinde
Von der Gemeinde wird für umweltfreundliche Heizungen ein Gemeindezuschuss in Höhe von
€ 250,00 gewährt (pro Objekt und Anlage einmalig). Unterstützt werden nur Objekte, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Der Antrag auf Förderung muss spätestens 1 Jahr nach der Errichtung der Anlage beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Folgende Heizungen werden gefördert:
- Pelletsheizung
- Hackgutheizung
- Scheitholzheizung
Der Zuschuss wird nur bei Nachweis der Landesförderung gewährt.