Gemeinde
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Plainfeld auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Plainfeld gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter
Bildmarke http://pruefung.signatur.rtr.at/signature-verification/download?action=downloadFile&request_locale=de
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Plainfeld unter
Tel. +43 6229 24 38 oder E-Mail: gemeinde@plainfeld.at